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   OVG Niedersachsen, 14.10.2015 - 4 LA 303/14   

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https://dejure.org/2015,29297
OVG Niedersachsen, 14.10.2015 - 4 LA 303/14 (https://dejure.org/2015,29297)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.10.2015 - 4 LA 303/14 (https://dejure.org/2015,29297)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 4 LA 303/14 (https://dejure.org/2015,29297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs 1 BJagdG; § 5 Abs 1 BJagdG; § 6 Abs 1 BJagdG; Art 12 GG; Art 14 GG; § 9 Abs 2 JagdG ND; § 9 Abs 1 JagdG ND; § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO; § 94 VwGO; § 227 Abs 1 S 2 Nr 1 ZPO
    Abrundung; Angliederung; Aussetzung; befriedeter Bezirk; Ermessen; Jagdbezirk; gewerbliche Nutzung; Vertagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2015 - 4 LA 303/14
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ist nur dann gemäß § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründeten Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.9.1999 - 11 B 41.99 - u. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Senatsbeschl. v. 2.8.2013 - 4 LA 112/12 -, v. 22.7.2013 - 4 LA 74/12 - u. v. 14.7.2008 - 4 LA 123/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07

    Erforderlichkeit einer Notwendigkeit für die Abrundung von Jagdbezirken durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2015 - 4 LA 303/14
    Dabei ist unter Jagdpflege die Hege im Sinne von § 1 Abs. 2 BJagdG und unter Jagdausübung die Technik der Bejagung zu verstehen (vgl. Senatsbeschl. v. 8.4.2014 - 4 LA 128/13 - Senatsurt. v. 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -).
  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07

    Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2015 - 4 LA 303/14
    Bei einer Sachaufklärungsrüge bedeutet das Erfordernis, den Verfahrensmangel sowohl in den ihn begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert darzutun, dass der Zulassungsantragsteller im Einzelnen darlegen muss, hinsichtlich welcher konkreten tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren ein Beweisantrag gestellt worden ist oder dass sich dem erstinstanzlichen Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein weiteres Hinwirken von sich aus hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9.2007 - 4 B 38.07 - Senatsbeschl. v. 21.4.2015 - 4 LA 310/14 -).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2012 - 2 LA 177/12

    Berücksichtigung eines bereits in der ersten Instanz möglichen Vortrags im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2015 - 4 LA 303/14
    Das Verwaltungsgericht hat seine Auffassung, dass der Kläger nicht im Sinne von § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ohne Verschulden am Erscheinen verhindert und daher seinem Antrag auf Vertagung der mündlichen Verhandlung nicht zu folgen gewesen sei, im Einklang mit der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts darauf gestützt, dass gerade bei kurzfristig gestellten Vertagungsanträgen hohe Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Reise- und/oder Verhandlungsunfähigkeit zu stellen seien und die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Glaubhaftmachung generell nicht ausreiche (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 5.11.2012 - 2 LA 177/12 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2013 - 4 LA 112/12

    Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2015 - 4 LA 303/14
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ist nur dann gemäß § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründeten Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.9.1999 - 11 B 41.99 - u. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Senatsbeschl. v. 2.8.2013 - 4 LA 112/12 -, v. 22.7.2013 - 4 LA 74/12 - u. v. 14.7.2008 - 4 LA 123/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2014 - 4 LA 128/13

    Aufhebung einer jagdrechtlichen Abrundungsverfügung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2015 - 4 LA 303/14
    Dabei ist unter Jagdpflege die Hege im Sinne von § 1 Abs. 2 BJagdG und unter Jagdausübung die Technik der Bejagung zu verstehen (vgl. Senatsbeschl. v. 8.4.2014 - 4 LA 128/13 - Senatsurt. v. 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.1998 - 3 L 4745/95

    Rechtmäßigkeit einer Angliederung von Flurstücken von 105 ha Gesamtgröße an einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2015 - 4 LA 303/14
    An diesem Zweck hat sich auch die Ausübung des von der Vorschrift eröffneten Ermessens durch die Jagdbehörde zu orientieren (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.2.1998 - 3 L 4745/95 -, RdL 2000, 14).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.02.1990 - 3 L 177/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2015 - 4 LA 303/14
    Die Regelungen über die Befriedung von Grundflächen haben gerade den Zweck, unter anderem solche Bereiche, in denen sich regelmäßig Menschen aufhalten, von der Bejagung auszunehmen und hierdurch die Bevölkerung vor den Gefahren durch die Jagd zu schützen (vgl. Pardey/Blume, Jagdrecht in Niedersachsen, Stand: 12. Ergänzungslieferung 2015, § 6 BJagdG Anm. 2.; Frank, a.a.O., § 6 Rn. 4; Möller, Umweltrecht und Landnutzungsrecht, Bd. V, 5. Aufl. 2013, Ziff. 55.3.1; zum früheren Art. 8 LJagdG OVG Lüneburg, Urt. v. 8.2.1990 - 3 L 177/89 -, JE II Nr. 111).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 14 LA 1/22

    Apotheke; Bonusbon; Preisbindung; Verschreibungspflicht; Wegebon; Wertbon

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren des ersten Rechtszuges, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 30.4.2009 - 4 LA 129/08 -, v. 14.10.2015 - 4 LA 303/14 -, u. v. 16.11.2010 - 8 LA 224/10 -, sämtl. in juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14

    (Keine) Verfahrensaussetzung bei zeitgleicher anderweitiger Klärung einer

    Eine Reduzierung des Ermessens auf Null ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen anzunehmen, etwa wenn anders eine Sachentscheidung nicht möglich ist, wie es bei der Aufrechnung mit einer bestrittenen rechtswegfremden Gegenforderung der Fall ist, oder wenn eine Sachentscheidung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ergehen darf, bevor ein verwaltungsinternes Kontrollverfahren abgeschlossen worden ist (OVG Lüneburg, B. v. 14.10.2015 - 4 LA 303/14 - RdL 2016, 7, zit. nach juris).
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